KOSTENÜBERNAHME
Alles gut geregelt
Ihre Krankenkasse - gesetzlich oder privat - oder Ihre Rentenversicherung erteilt eine Kostenzusage für Ihren Rehabilitationsaufenthalt bzw. für Ihre Anschlussrehabilitation. Der Kostenträger trifft die Wahl der Klinik unter Berücksichtigung des Patientenwunsches.
Sie selbst übernehmen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen pro Tag sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort (z. B. Telefon, Komfortzimmer-Zuschlag etc.).
Mehr als gut versorgt.
Individuell behandelt.
Die Klinik im Hofgarten ist ein Vertragshaus der Deutschen Rentenversicherung Land in Stuttgart für stationäre Heilverfahren und Anschlussheilbehandlungen.
Von privaten Krankenversicherungen ist die Klinik im Hofgarten als „gemischte Krankenanstalt“ anerkannt. Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen behandeln wir selbstverständlich ebenfalls in unserem Hause.
Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu Ihrer Kostenübernahme bzw. zum Widerspruchsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an:
Regina Amann
Telefon +49 (0) 7524 707-206
r e g i n a . a m a n n @ k l i n i k - i m - h o f g a r t e n . d e
Bianca Dietlicher
Telefon +49 (0) 7524 707-207
b i a n c a . d i e t l i c h e r @ k l i n i k - i m - h o f g a r t e n . d e
Bitte teilen Sie keine persönlichen und medizinischen Daten per Email mit! Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.
Mehr als gut versorgt.
Individuell behandelt.
Die Klinik im Hofgarten ist ein Vertragshaus der Deutschen Rentenversicherung Land in Stuttgart für stationäre Heilverfahren und Anschlussheilbehandlungen.
Darüber hinaus werden wir von allen weiteren Rentenversicherungsträgern Deutschlands sowie aus Österreich belegt (Pensionsversicherungsanstalt).
Von privaten Krankenversicherungen ist die Klinik im Hofgarten als „gemischte Krankenanstalt“ anerkannt. Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen behandeln wir selbstverständlich ebenfalls in unserem Hause.
Widerspruch bei Ablehnung
Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Sollten Sie noch weitere Fragen zu Ihrer Kostenübernahme bzw. zum Widerspruchsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an:
Regina Amann
Telefon +49 (0) 7524 707-206
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Bianca Dietlicher
Telefon +49 (0) 7524 707-207
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